Rechtsprechung
LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 6 RJ 232/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Zusicherung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Beförderungsdienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 09.12.1999 - S 11 RJ 560/98
- LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 6 RJ 232/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot - …
Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 6 RJ 232/02
Die Einschränkung der Wegefähigkeit verschließt dem Versicherten den Arbeitsmarkt deshalb nicht, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen Kraftfahrzeug erreichbar ist, oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird oder der Versicherungsträger diesbezügliche Leistungen zur Rehabilitation anbietet (…ständige Rechtsprechung, vgl BSG vom 21.02.1989 - 5 RJ 61/88 = SozR 2200 § 1247 Nr. 56, vom 19.11.1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 10, und vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R).Etwas andere ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14.03.2002, Az. B 13 RJ 25/01 R.
Die Einschränkung der Wegefähigkeit verschließt dem Versicherten den Arbeitsmarkt deshalb nicht, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen Kraftfahrzeug erreichbar ist, oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird, oder der Versicherungsträger diesbezügliche Leistungen zur Rehabilitation anbietet (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 21.02.1989, Az. 5 RJ 61/88, vom 19.11.1997, Az. 5 RJ 16/97, und vom 14.03.2002, Az. B 13 RJ 25/01 R).
Allerdings sieht, worauf auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 14.03.2002, Az. B 13 RJ 25/01 R, hinweist, § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung vor, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur auf Zeit geleistet werden, wenn der Anspruch auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist.
- BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97
Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger
Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 6 RJ 232/02
Die Einschränkung der Wegefähigkeit verschließt dem Versicherten den Arbeitsmarkt deshalb nicht, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen Kraftfahrzeug erreichbar ist, oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird oder der Versicherungsträger diesbezügliche Leistungen zur Rehabilitation anbietet (ständige Rechtsprechung, vgl BSG vom 21.02.1989 - 5 RJ 61/88 = SozR 2200 § 1247 Nr. 56, vom 19.11.1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 10, und vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R).Die Einschränkung der Wegefähigkeit verschließt dem Versicherten den Arbeitsmarkt deshalb nicht, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen Kraftfahrzeug erreichbar ist, oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird, oder der Versicherungsträger diesbezügliche Leistungen zur Rehabilitation anbietet (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 21.02.1989, Az. 5 RJ 61/88, vom 19.11.1997, Az. 5 RJ 16/97, und vom 14.03.2002, Az. B 13 RJ 25/01 R).
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner Entscheidung vom 19.11.1997, Az. 5 RJ 16/97, eine Erklärung des beklagten Rentenversicherungsträgers nicht als ausreichendes Angebot einer Rehabilitationsleistung angesehen, weil eine solche nicht verbindlich bewilligt worden war.
- BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 6 RJ 232/02
Die Einschränkung der Wegefähigkeit verschließt dem Versicherten den Arbeitsmarkt deshalb nicht, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen Kraftfahrzeug erreichbar ist, oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird oder der Versicherungsträger diesbezügliche Leistungen zur Rehabilitation anbietet (ständige Rechtsprechung, vgl BSG vom 21.02.1989 - 5 RJ 61/88 = SozR 2200 § 1247 Nr. 56, vom 19.11.1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 10, und vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R).Die Einschränkung der Wegefähigkeit verschließt dem Versicherten den Arbeitsmarkt deshalb nicht, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder mit einem vorhandenen Kraftfahrzeug erreichbar ist, oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten wird, oder der Versicherungsträger diesbezügliche Leistungen zur Rehabilitation anbietet (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 21.02.1989, Az. 5 RJ 61/88, vom 19.11.1997, Az. 5 RJ 16/97, und vom 14.03.2002, Az. B 13 RJ 25/01 R).
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 6 RJ 232/02
Versicherte können dabei grundsätzlich pauschal auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden, wenn sie noch in der Lage sind, körperlich leichte Arbeiten vollschichtig auszuüben ( vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.1996, Az. GS 2/95).Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist angesichts der Vielzahl der auf dem Arbeitsmarkt vorhandenen angelernten und ungelernten Tätigkeiten körperlich leichter Art entbehrlich ( vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.1996, Az. GS 2/95).
- LSG Sachsen, 31.08.2004 - L 6 RJ 111/04
Erwerbsminderung bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit - Zusicherung von …
Insbesondere ist die Zusicherung nicht geeignet, die praktische Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund der eingeschränkten Wegefähigkeit zu überwinden und die Klägerin bei Vorhandensein eines ihrem Leistungsvermögen angemessenen Arbeitsplatzes wieder ins Erwerbsleben einzugliedern (vgl. Sächsisches Landessozialgericht - Sächs. LSG -, Urteil vom 15.01.2003, Az.: L 6 RJ 232/02).